Derzeit ist die neue Ausschreibung der FFG zum Thema Digitale Lösungen für Mensch und Gesellschaft 2022-2: Klimawandel & Gesundheit bis zum 18.04.2023 geöffnet.

FFG Digitale Lösungen: Mensch und Gesellschaft (Bildquelle: Pexels)

Förderthemen

Die Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Gesundheit sind unbestritten und treffen vulnerable Zielgruppen wie ältere Personen am stärksten. Gesundheit soll hierbei nicht nur als die Abwesenheit von Krankheit verstanden, sondern entsprechend der WHO Definition als ein umfassenderes und positives, das soziale und persönliche Ressourcen sowie körperliche Fähigkeiten berücksichtigendes Konzept. Eine große Herausforderung besteht in der Bewältigung des Alltags unter sommerlich heißen Bedingungen, unter denen viele Menschen zunehmend leiden. Wo können innovative Lösungen ansetzen, die sowohl das Wohlbefinden und die Awareness bzw. das Wissensniveau steigern, als auch die Auswirkungen des Klimawandels mildern? Technologien haben hier eine ermöglichende Funktion (enabler) und können durchaus auch spielerisch eingesetzt werden (serious gaming). Gesucht sind sowohl forschungsgetriebene als auch soziale und organisatorische Innovationen. Die Adressierung der Themenstellungen bedarf der interdisziplinären Zusammenarbeit unter Einbindung der relevanten Nutzer:innengruppen.

Förderbare Antragsteller und Konsortien

Die Förderung richtet sich an inter- und transdisziplinäre Konsortien bestehend aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Sonstigen, unter Einbeziehung von Endanwender:innen. Daseinsvorsorger und Gemeinden sind in den Konsortien besonders in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. als Anbieter von Pflege- und Betreuungsdiensten) von Interesse und werden bei entsprechendem Profil im Projekt als Unternehmen gewertet.

Förderbedingungen

Gefördert werden F&E Projekte in den Förderkategorien Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung. Die Förderungsquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner. Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Im Projektkonsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein.

Quelle: FFG

Weitere Informationen zur Ausschreibung.

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FFG Digital – Mensch und Gesellschaft
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