Was ist förderbar?
Die AWS Investitionsprämie fördert:
- Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
- die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
- Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
Förderhöhe
Förderhöhe | Themenstellung |
7 % | allgemeine Investitionen (z.B. Maschinen) |
14 % | Investitionen in Ökologisierung |
14% | Investitionen in Digitalisierung |
14% | Investitionen in Gesundheit |
Was kann nicht gefördert werden?
- Klimaschädliche Investitionen
- Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
- Aktivierte Eigenleistungen
- Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
- Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
- Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
- Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
- Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
- Finanzanlagen
- Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung).
Antragstellung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antrasgstellung zur COVID-Investitionsprämie. Details zu unserem Service finden Sie hier: