Investitionsprämie – Abrechnungsfrist. Bildquelle: iStockphoto

Wer bis spätestens Ende Februar den Antrag für die Investitionsprämie bei der AWS erfolgreich eingereicht hat, ist nun verpflichtet die Abrechnung nach der letzten in Betrieb genommenen Investition rechtzeitig vorzunehmen. Alle, die Ihre zetilich letzten Investitionen bereits bis zum 30.06.2021 in Betrieb genommen und bezahlt haben, müssen spätestens bis 30.09.2021 abrechnen.

Die Investitionen, die ab dem 1.7.2021 in Betrieb genommen und bezahlt wurden, sind jeweils innerhalb von 3 Monaten abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt über den AWS-Fördermanager, dort findet man die detaillierte Anleitung zur Abrechnung. Bitte beachten Sie die Fristen, da sonst die Förderungen nicht anerkannt werden und verloren gehen.

Das Datum der Inbetriebnahme und Bezahlung muss zum Zeitpunkt der Abrechnung in der Vergangenheit liegen. Das heißt, dass auch das Datum der Inbetriebnahme vor dem Datum der Abrechnung liegen muss.

Quelle: aws Investitionsprämie – Austria Wirtschaftsservice

AWS Investitionsprämie – Abrechnungsfrist
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